Die Schulbücher und sonstige Lernmittel werden zu Beginn des Schuljahres ausgehändigt bzw. ausgeliehen. Die Eltern beteiligen sich an den Kosten in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Alle schuleigenen Bücher müssen mit einem Umschlag versehen und pfleglich behandelt werden, damit sie sauber weitergegeben werden können. Sollte ein Schulbuch durch Eigenverschulden wie z.B. Verlust oder unsachgemäße Behandlung nicht mehr weitergegeben werden können, ist der Wert des Buches zu erstatten.