Das Schulmitwirkungsgesetz regelt an allen Schulen Nordrhein-Westfalens die Mitwirkung der Eltern, der Lehrer/innen, der Schüler/innen sowie der Sonstigen am Schulleben Beteiligten. Für alle Eltern ist die zweimal jährlich stattfindende Klassenpflegschaftssitzung verbindlich.